UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE IM ÜBERBLICK
Die Sozialstation Neuwied bietet ein großes Dienstleistungsportfolio, welches Sie und Ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und entlasten können. Dabei pflegen und betreuen wir so, wie auch wir gepflegt und betreut werden möchten.
Auf diese Weise versuchen wir Ihnen so lange wie möglich ein eigenständiges und würdevolles Leben in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) umfasst alle sozialrechtlichen Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung.
Im Rahmen der Pflege fallen darunter z. B.:
- zertifizierte Wund- und Dekubitusversorgung
- Injektionen
- Portversorgung
- Katheterpflege und -wechsel
- Medikamentenversorgung
- Kompressionstherapie (Strümpfe und Wickel)
- alle anderen Leistungen der ambulanten Behandlungspflege
- Palliativ Care
Das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) über die soziale Pflegeversicherung regelt, wie Pflegebedürftigkeit definiert wird, welche Leistungen die Pflegeversicherung umfasst und wie diese Leistungen beantragt und bewilligt werden.
Die häusliche Grundpflege bietet im Alltag Unterstützung für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zuhause bei den wichtigsten Dingen des täglichen Lebens wie z.B.
- Körperpflege
- Waschen, Baden, Duschen
- Ankleiden und Auskleiden
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Lagern und Betten
- Nahrungsaufnahmehilfe
- Gabe von Sondenkost bei einer Magensonde
- Erhaltung der Beweglichkeit im häuslichen Bereich durch Mobilisation.
Leistungen der Grundpflege werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die Pflegeversicherung übernommen und nach Leistungspaketen (sog. Modulen) abgerechnet.
Sollte die betreuende Pflegeperson krank werden, sich Urlaub nehmen oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein, Ihre Pflege zu übernehmen, haben Sie ab Pflegegrad 2 das Recht auf Ersatz- oder Verhinderungspflege bzw. auf die Übernahme der nachgewiesenen Kosten für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Diese kann durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren Rechten und Möglichkeiten eine Verhinderung zu überbrücken.
Für pflegegeldbeziehende Personen, die zuhause gepflegt werden, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, regelmäßige Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Dabei handelt es sich um eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die darauf abzielt, die häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen.
Der Beratungsbesuch durch Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder einer durch die Pflegekasse beauftragten Firma findet in der eigenen Häuslichkeit statt.
Der Pflegeberater stellt fest, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Er kann Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern, wie z. B. Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.
Zu unserem Serviceangebot gehören auch Schulungen für pflegende Angehörige in der häuslichen Umgebung, ein kostenloses und pflegefachliches Unterstützungsangebot Ihrer Pflegekasse.
Eine Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und unterstützt Sie individuell entsprechend ihres Beratungsbedarfes. Sie oder eine andere an der Versorgung beteiligte Person erhalten Sicherheit im Umgang mit der alltäglichen Pflege für Ihren Angehörigen.
Unsere Fachkräfte …
- nehmen sich ausreichend Zeit für Sie.
- besuchen Sie zu Haus in Ihrer gewohnten Umgebung.
- geben praktische Tipps und üben mit Ihnen gemeinsam, z. B. Mobilisationstechniken oder das richtige Lagern.
- beraten Sie gerne nach Ihren individuellen Wünschen und Bedarfen.
- informieren Sie gerne über die sogenannte Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige sich einen Urlaub oder eine andere Auszeit gönnen möchten.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden von der zuständigen Pflegekasse übernommen, wenn eine Pflegestufe bzw. ein Pflegegrad vorliegt. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.
Inhalt der Schulungen:
- Beratung zu Pflegehilfsmittel
- Hinweis auf Unterstützungsangebote
- Hinweis auf Beratungsangebote / Kurse
- Mobilisationstechniken, Lagerungstechniken
- die pflegerische Versorgung als solche
- Wohnraumanpassung
- Fragen zu Höherstufungsanträgen
Wie oft kann eine Schulung in Anspruch genommen werden?
Die Schulungen im häuslichen Umfeld können mehrmals jährlich durchgeführt werden.
Wir freuen uns, Sie persönlich kennen zu lernen!
Individuelle Beratung und Begleitung sind für uns selbstverständlich. In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, um alle Ihre Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Wir sind für Sie da!
Sie übernehmen die Pflege eines Angehörigen und wünschen sich dazu Anleitung? Besuchen Sie einen Hauskrankenpflegekurs der Sozialstation Neuwied.
An zwölf Abenden erlernen Sie wichtiges zur Pflege, Krankenbeobachtung, Lagerung und Ernährung. In praktischen Übungen setzen Sie das erworbene Wissen um.
So bereiten Sie sich vielseitig auf die Pflege Ihrer Angehörigen vor.
Der Kurs wird den Teilnehmern*innen durch theoretische Teile sowie praktische Übungen sehr viel Hilfestellung geben. Die Pflege von Angehörigen gehört zu den schwersten physischen und psychischen Tätigkeiten. Unter diesem Aspekt werden auch sehr viele persönliche Probleme angesprochen die im Kreis von Betroffenen und professionellen Pflegekräften geklärt werden können.
Der Kurs wird von den Pflegekassen bezahlt und schließt mit einem Zertifikat ab.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wir vermitteln gerne weitere Dienste und Zusatzleistungen auf ihren Wunsch.
Sollte es sich um Zusatzleistungen handeln die Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse nicht zahlt, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
