Eine Gute Beratung ist Gold wert!
Eine umfassende Beratung in der Pflege gliedert sich in 2 eigenständige Themenkomplexe.
Sowohl die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI als auch der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI werden vielerorts als Pflegeberatung bezeichnet. Den Unterschied verdeutlicht folgende Tabelle:
Allgemeine Beratung der Angehörigen rund um die Pflege
Alle Fragen von Angehörigen zur Pflege, zu Hilfsmitteln und zur Pflegeversicherung werden von der Sozialstation Neuwied gerne beantwortet.
Die Vernetzung mit zusätzlichen Hilfsangeboten sorgt für eine umfassende Betreuung.
Über das Pflegetelefon erhalten Sie umfassende Beratung:
02631-22294
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3
Für pflegegeldbeziehende Personen, die zuhause gepflegt werden, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, regelmäßige Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Dabei handelt es sich um eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die darauf abzielt, die häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen.
Der Beratungsbesuch durch Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder einer durch die Pflegekasse beauftragten Firma findet in der eigenen Häuslichkeit statt.
Der Pflegeberater stellt fest, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Er kann Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern, wie z. B. Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular dokumentiert und an die Pflegekasse übermittelt.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.
